|
Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerruf-/Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. Fahrrädern), können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief an - Radhaus Radebeul, Paul-Grosse-Passage, 01445 Radebeul; per Fax: 0351 / 6563653 oder per Email: info@radhaus-radebeul.com erklären. Das Rückgaberecht ist rechtzeitig ausgeübt, wenn Sie die Ware innerhalb der Frist zurücksenden bzw. die Rückgabe Radhaus Radebeul schriftlich anzeigen.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sollte die Ware vor Rückgabe schon bezahlt sein, geben Sie bitte ihre Bankverbindung bekannt.
Unsere Versandverpackungen sind für Rücksendungen geeignet. Für die Rücksendung von Fahrrädern setzen Sie sich bitte nach schriftlicher Anzeige des Rückgabeverlangens mit uns unter 0351 /8336365 in Verbindung. Wir veranlassen dann die Abholung. Dieses Umtauschrecht gilt für alle Sendungen, ausgenommen Sonderanfertigungen und gebrauchte Ware. Neben diesem zweiwöchigem Widerrufs-/Rückgaberecht stehen Ihnen natürlich die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
Rückgabefolgen
Im Falle der wirksamen Ausübung des Rückgaberechts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Sie können die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Wenn Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, werden der Kaufvertrag und gegebenenfalls der Ratenkaufvertrag hinfällig.
Da wir unseren Lagerbestand nur einmal täglich mit dem Internet aktualisieren, kann es zu doppelverkäufen kommen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die von Ihnen bestellte Ware. Wir bemühen uns dennoch um Ihre Wünsche zu erfüllen.
|